Service
Patientencharta
Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte
Als Patient/in haben Sie eine Vielzahl an Rechten. Grundlegende Patientenrechte sind in der Patientencharta ausführlich beschrieben. Die Patientencharta ist eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde. Darin verpflichten sich die Vertragspartner, die Patientenrechte in Gesetzgebung und Vollziehung sicherzustellen. Die Patientenrechte selbst sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen verankert. Diese stellen die eigentlichen Rechtsgrundlagen dar.
Die vier wichtigsten Eckpfeiler der Patientencharta sind:
- Patientenwürde,
- Selbstbestimmung,
- Information und
- Unterstützung der Patientinnen und Patienten.
Gesamte Rechtsvorschrift zur Patientencharta (Bund – Salzburg)