Service - Medizinisches Zentrum Bad Vigaun

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Patientencharta

Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte

Als Patient/in haben Sie eine Vielzahl an Rechten. Grundlegende Patientenrechte sind in der Patientencharta ausführlich beschrieben. Die Patientencharta ist eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde. Darin verpflichten sich die Vertragspartner, die Patientenrechte in Gesetzgebung und Vollziehung sicherzustellen. Die Patientenrechte selbst sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen verankert. Diese stellen die eigentlichen Rechtsgrundlagen dar.

Die vier wichtigsten Eckpfeiler der Patientencharta sind:

  • Patientenwürde,
  • Selbstbestimmung,
  • Information und
  • Unterstützung der Patientinnen und Patienten.

Gesamte Rechtsvorschrift zur Patientencharta (Bund – Salzburg)