Klinik im medizinischen Zentrum Bad Vigaun

Klinik

Klinik Bad Vigaun

Häufig gestellte Fragen zur Klinik

Wie erfolgt die Anmeldung für den Klinikaufenthalt?

Als Belegkrankenhaus erfolgt die Einweisung der PatientInnen durch die bei uns tätigen Belegärzte, die Rücksprache mit der Bettenstation halten, sofern sie nicht über ein eigenes Bettenkontingent verfügen.

Sie vereinbaren zuerst einen Termin beim entsprechenden behandelnden Facharzt zur Untersuchung, dieser nimmt dann gegebenenfalls die entsprechende Einweisung in die Station vor. Auch Ihr Hausarzt kann den Kontakt mit unseren Fachärzten aufnehmen, um eine Einweisung zur stationären Behandlung zu besprechen bzw. zu veranlassen.

Muss ich mit einer Wartezeit rechnen?

Im Normalfall besteht keine Wartezeit, allerdings kann es vorkommen, dass sich je nach Auslastung der Betten bzw. des Behandlungsplanes/OP-Planes des jeweiligen Arztes eine Wartezeit ergibt. Deshalb ist eine Rücksprache mit dem Facharzt bzw. seinem Sekretariat unbedingt erforderlich.

Wie erfolgt die Verrechnung einer stationären Behandlung?

Es besteht derzeit eine vertragliche Vereinbarung zur Direktverrechnung des Anteils der Pflegegebühren für stationäre Krankenhausaufenthalte mit den österreichischen Sozialversicherungen.

– wenn ich eine Zusatzversicherung habe?

Mit den österreichischen Privatversicherungen besteht ein Direktabrechnungsabkommen. Für PatientInnen mit einem Vertrag für ein anderes Bundesland als Salzburg und dann ohne „Österreich-Tarif“ werden die gesamten Behandlungskosten laut Abkommen in Rechnung gestellt. Jedoch muss – je nach Vertrag mit der Privatversicherung – mit Differenzkosten gerechnet werden. Ein allfälliger Selbstbehalt muss Ihnen als Patient/in direkt in Rechnung gestellt werden.

– wenn ich keine Zusatzversicherung habe?

Über das Direktabrechnungsabkommen mit den österreichischen Sozialversicherungen kann nur der vertraglich festgelegte Pflegegebührenanteil verrechnet werden. Ohne Zusatzversicherung müssen die restlichen Kosten Ihnen als Patient/in direkt in Rechnung gestellt werden. Um über die Höhe der Kosten eine Auskunft geben zu können, erstellen wir im Vorfeld einen Kostenvoranschlag.