Gästeinformation
Wichtige Informationen für Kur-, GVA- und Rehagäste
Medizinisch-therapeutischer Bereich
Ärztliche, medizinische Betreuung
Während Ihres gesamten Aufenthaltes sind drei Arzttermine vorgesehen und in Ihrem Therapieplan festgehalten: Anfangs-, Zwischen-, und Abschlussuntersuchung. Außerhalb dieser Termine stehen Ihnen unsere ÄrztInnen von Montag bis Freitag zu den an den Ordinationstüren angeführten Zeiten zur Verfügung. In einem Notfall rufen Sie bitte das Notruftelefon: 621.
Die Erreichbarkeit der ÄrztInnen ist während der gesamten Therapiezeit gewährleistet. Außerhalb der Therapiezeiten ist die Versorgung im akuten Krankheitsfall durch den diensthabenden Arzt gewährleistet. Sie erreichen unsere Rezeption unter der Notrufnummer 621. Unsere MitarbeiterInnen informieren den diensthabenden Arzt.
Die Art der medizinischen Behandlung wird ausschließlich vom behandelnden Arzt festgelegt. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg sicherstellen zu können, bringen Sie bitte vorhandene aktuelle medizinische Unterlagen, Befunde, sowie von dem bisher behandelnden Arzt (Hausarzt) verschriebene Medikamente bei Antritt des Heilverfahrens mit und legen Sie diese dem betreuenden Arzt vor. Über eine Änderung der Medikamenteneinnahme ist Ihr betreuender Arzt vorab zu informieren.
Fachärztin/Facharzt: Eine Facharztuntersuchung ist nicht vorgesehen (Ausnahme: Reha-Visite). Sie können auf Wunsch zusätzlich einen Termin bei einem unserer Wahlärzte im Haus über das jeweils zuständige Sekretariat vereinbaren. Bitte zu beachten, dass ein solcher Termin kein Bestandteil der Kur-, GVA- bzw. Reha Leistung ist und Ihnen gesondert in Rechnung gestellt wird. Mit einer Ablehnung der Refundierung von der Sozialversicherung muss gerechnet werden.
Disziplinäre Maßnahmen
Die Kollegiale Führung hat das Recht, disziplinäre Maßnahmen zu setzen, sollte ein Patient an den vorgeschriebenen medizinischen, therapeutischen Maßnahmen nicht oder nur mangelhaft teilnehmen bzw. diese missachten oder durch sein Verhalten den Vorschriften der Hausordnung zuwiderhandeln. Je nach Schwere der Übertretung ist vom Ärztlichen Leiter und der Geschäftsführung im gegenseitigen Einvernehmen eine mündliche oder schriftliche Verwarnung auszusprechen. Wird dieser Verwarnung nicht Folge geleistet oder die Übertretung neuerlich begangen, kann die Entlassung aus der Kur-, der GVA- oder dem Reha-Anschlussheilverfahren bzw. ein Hausverweis ausgesprochen werden.
Im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung, auch wenn sie erstmalig ist, kann die sofortige Entlassung verfügt werden. In solchen Fällen behält sich der Rechtsträger die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzforderungen vor.
Pflegebetreuung Reha-PatientInnen
RehabilitationspatientInnen werden pflegerisch von unseren Reha-PflegemitarbeiterInnen auf Station 2 von Montag bis Freitag bis 19:00 Uhr betreut. Darüber hinaus können Sie sich nach 19:00 Uhr, am Wochenende und nachts gerne an die Station 3 wenden (Tel. 608).
Eine pflegerische Betreuung ist für Kur und GVA PatientInnen vertraglich nicht vorgesehen, da eine Pflegebedürftigkeit in den meisten Fällen die Teilnahme an einer Kur oder GVA ausschließt.
Therapien
Bei den Anwendungen besteht Anwesenheitspflicht. Bitte seien Sie pünktlich, um einen bestmöglichen Therapieerfolg zu unterstützen. Versäumen Sie einen Termin durch Ihr Verschulden, besteht kein Ersatzanspruch. Wir sind seitens Ihres Sozialversicherungsträgers angewiesen, nicht wahrgenommene Therapietermine im Abschlussbericht der Versicherung zu melden. Eine Abmeldung von Therapien aufgrund von Schmerzen oder Krankheit kann nur durch unsere ÄrztInnen erfolgen.
Therapieplan
Änderungen Ihres Therapieplans erhalten Sie täglich ab 17:00 Uhr an der Rezeption. Die Änderungen selbst, können nur nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen.