Kuraufenthalt im Kurzentrum Bad Vigaun
Alle in Österreich pflichtversicherten Personen haben Anspruch Kuren zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger zu beantragen.
Nicht versicherte Personen, oder solche, bei denen der Sozialversicherungsträger eine Kostenübernahme ablehnt, können jederzeit eine Kur auf privater Basis durchführen. In vielen Fällen wird auf Antrag dann ein Teil der Kosten durch die jeweilige Versicherung rückerstattet. Erkundigen Sie sich bei Ihrem behandelnden Arzt über die für Sie zutreffende Möglichkeit von Privatkuren.
Folgende Versicherungsträger übernehmen grundsätzlich die Kosten für einen stationären, dreiwöchigen Kuraufenthalt, falls die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind:
Außerdem besteht die Möglichkeit Therapien nicht stationär sondern ambulant durchzuführen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihr Hausarzt.
Vertragliche Vereinbarungen für ambulante Therapien bestehen mit folgenden Versicherungen:
Nicht versicherte Personen, oder solche, bei denen der Sozialversicherungsträger eine Kostenübernahme ablehnt, können jederzeit eine Kur auf privater Basis durchführen. In vielen Fällen wird auf Antrag dann ein Teil der Kosten durch die jeweilige Versicherung rückerstattet. Erkundigen Sie sich bei Ihrem behandelnden Arzt über die für Sie zutreffende Möglichkeit von Privatkuren.
Versicherungsträger & vertragliche Vereinbarungen
Folgende Versicherungsträger übernehmen grundsätzlich die Kosten für einen stationären, dreiwöchigen Kuraufenthalt, falls die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind:
- PV (Pensionsversicherung der Arbeiter und Angestellten)
- BVA (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter)
- VA (Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen)
- SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft)
- GKK (Gebietskrankenkasse Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Wien und Vorarlberg)
- BKK (Sozialversicherungsanstalt der Bauern)
- KFA (Krankenfürsorgeanstalten Zuschuss von Salzburg, Oberösterreich, Wien und Vorarlberg)
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
- Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus
- Magistrat der Stadt Bregenz
- Amt der Tiroler Landesregierung
Außerdem besteht die Möglichkeit Therapien nicht stationär sondern ambulant durchzuführen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihr Hausarzt.
Vertragliche Vereinbarungen für ambulante Therapien bestehen mit folgenden Versicherungen:
- BVA (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter)
- VA (Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen)
- SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft)
- GKK (Salzburger Gebietskrankenkasse)
- BKK (Sozialversicherungsanstalt der Bauern)
- KFA (Krankenfürsorgeanstalten Salzburg, Oberösterreich, Wien und Vorarlberg)

