Häufig gestellte Fragen zum Kuraufenthalt
Welche Möglichkeiten für einen Kuraufenthalt gibt es im Medizinischen Zentrum Bad Vigaun?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten für einen Kuraufenthalt in unserem Haus:1. Die stationäre 3-wöchige Kur
2. Kurkostenzuschuss für eine 3-wöchige Kur
3. Ambulante Anwendungen mit Verordnung
4. Privat - Kurpauschalen
Wie komme ich zu einem stationären 3-wöchigen Kuraufenthalt?
Mit den meisten Versicherungsträgern bestehen entsprechende Verträge, die eine Kostenübernahme der Kur vorsehen.Ihr Hausarzt bzw. behandelnder Arzt ist Ihnen bei der Erstellung des Antrages für ein 3-wöchiges stationäres Heilverfahren (Kur) behilflich. Ihr zuständiger Pflichtversicherungsträger bearbeitet das Bewilligungsverfahren und leistet nach der Bewilligung vollen Kostenersatz der 3-wöchigen stationären Kur (ausgenommen Selbstbehalt).
Nach der Bewilligung des Pflichtversicherungsträgers erhalten Sie dann von uns ein Schreiben mit allen Informationen zum Antritt Ihres Kuraufenthaltes.
Wie kann ich einen Kurkostenzuschuss für eine 3-wöchige Kur beantragen?
Der Antrag für einen Kurkostenzuschuss muss durch Ihren Hausarzt bzw. behandelnden Arzt gestellt werden.Ihr zuständiger Pflichtversicherungsträger bearbeitet das Bewilligungsverfahren. Nach der Bewilligung für einen Kurkostenzuschuss erhalten Sie nach Vorlage der Kurrechnung, der Aufenthaltsbestätigung und des Arztberichtes den bewilligten Zuschuss vom Versicherungsträger.
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung bei ambulanten Anwendungen?
Eine Direktverrechung mit Bewilligung des Chefarztes erfolgt mit:
- SGKK (Gebietskrankenkasse Salzburg)
- SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft)
- BVA (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter)
- VA (Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen)
- Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus
Sollte keine Direktverrechnung möglich sein (andere Versicherungsanstalt)?
Ihr Hausarzt bzw. behandelnder Arzt verschreibt Ihnen die notwendigen Therapien.
Dazu muss eine Bewilligung durch den Chefarzt eingeholt werden. Nach Vorlage der bezahlten Rechnung und des bewilligten Verordnungsscheines bei der Versicherungsanstalt erfolgt die Kostenrückerstattung.

