Rückerstattung von Kurmitteln

Wie komme ich zu einem Kuraufenthalt?


1. Kurmittel verschreiben

3x8 Kurmittel durch Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt bzw. behandelnde(r) Ärztin / Arzt verschreiben lassen

2. Chefärztlich genehmigen

Nach der Bewilligung der Kurmittel durch die Chefärztliche Genehmigung (Stempel) erhalten Sie nach Vorlage der Kurmittelrechnung den bewilligten Zuschuss vom Versicherungsträger.

3. Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung für die Anwendung der Kurmittel erteilen die für die Einberufung und Zimmerreservierung zuständigen MitarbeiterInnen, die Sie unter folgender Telefonnummer erreichen können: +43 (0) 62 45/89 99 DW 629

zurück